Am 7. Dezember 2023 haben sich die Unterhändler des EU-Parlaments und der EU-Staaten auf einen Kompromiss bei den neuen Energievorgaben im Gebäudesektor geeinigt. Die EU-Gebäuderichtlinie sieht nun keine EU-Sanierungspflicht für Wohngebäuden mehr vor. Was bedeutet dies für Eigentümer von unsanierten Altbauten?