Gebäudeenergiegesetz 65%-EE-Vorgabe

Gebäudeenergiegesetz 65%-EE-Vorgabe: Gasheizungen erneuern und weiternutzen

Nach dem Gebäudeenergiegesetz ist der Einbau von Heizungen mit ausschließlich fossilen Energieträgern nicht mehr erlaubt. Neu eingebaute Heizungsanlagen müssen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen (65 Prozent-EE-Vorgabe), damit der fossile Energieausstoß so niedrig wie möglich gehalten wird. In diesem Beitrag geben wir Ihnen Tipps, wie Sie bestehende Gasheizungen umrüsten können, um Heizkosten und C02-Emissionen zu senken.

Die Umrüstung bestehender Heizungen für die Vorgaben nach dem Gebäudeenergiegesetz dient der Nachhaltigkeit

Wir wollen in diesem Beitrag die Möglichkeiten erörtern, funktionsfähige und möglicherweise neuwertige Gasheizungen durch Umrüstungsmaßnahmen nachhaltig zu optimieren. Folgende Optionen stellen wir vor:

  • Austausch der Heizungspumpe
  • Hydraulischer Abgleich / Einbau von voreinstellbaren Thermostaten
  • Nachrüstung der Gasheizung mit Solarthermie
  • Umrüstung auf „Grünen Wasserstoff“

Austausch der alten Pumpe gegen eine Hocheffizienzpumpe

Ungeregelte Pumpen verbrauchen sehr viel Strom. Eine Anpassung von Wärmeverbrauch und Außentemperatur durch manuelle Schaltung ist oftmals nicht möglich. Dabei lassen sich der Stromverbrauch und die CO2-Emissionen bereits mit einer elektrischen Pumpenregelung deutlich reduzieren. Darüber hinaus kann der Stromverbrauch mit einer Hocheffizienzpumpe noch einmal stark verringert werden. Experten schätzen das Strom-Einsparungspotenzial einer neuen Hocheffizienzpumpe auf 90% im Vergleich zu einer ungeregelten Pumpe. Letztere übertreffen mit CO2-Emissionen von bis zu 456 kg im Jahr sogar Stromfresser wie Elektroherde und Kühlschränke.

Mit einem zusätzlichen hydraulischen Abgleich wird die bestehende Gasheizung noch stärker optimiert und Einsparungspotenziale ausgeschöpft. Dieser sorgt dafür, dass jeder Heizkörper überall im Haus die Menge an Heizwasser erhält, die er braucht. Der Abgleich ist komplex und sollte von einem Ingenieurbüro oder Fachbetrieb durchgeführt werden.

Die Kosten für einen hydraulischen Abgleich variieren je nach Anbieter und Aufwand. Sie liegen höher, wenn keine voreinstellbaren Heizungsventile (voreinstellbare Thermostate) vorhanden sind und sich eine Nachrüstung empfiehlt. Voreinstellbare Thermostate begrenzen den Durchfluss des warmen Wassers in den Heizkörpern und passen den Durchfluss an den tatsächlichen Verbrauch an.

Gebäudeenergiegesetz - Gasheizungen weiternutzen
https://www.heizungsfinder.de/heizung/umwaelzpumpe/stromverbrauch

Gasheizung plus Solarthermie

Gasheizung plus Solarthermie (Hybridheizung) ist eine moderne und staatlich geförderte Lösung. Solarthermie nutzt Sonnenkollektoren, um Wärme zu erzeugen. Die Solarenergie wird über eine Flüssigkeit in einen bivalenten Speicher geleitet, der sowohl mit der Gasheizung als auch dem Solarkreislauf verbunden ist. Die gewonnene Wärme wird im Puffer-Speicher zwischengespeichert, um sie später zu nutzen.

Funktionsweise von Gasheizung plus Solar im Überblick (Quelle: https://www.solaranlage-ratgeber.de/solarthermie/solarthermie-funktionen/kombination-mit-anderer-heiztechniken/gasheizung-mit-solarthermie)

Im Sommer kann diese Hybridheizung bis zu 100% des Warmwasser- und Heizungsbedarfs abdecken. Die benötigte Kollektorfläche hängt von Faktoren wie Anlagentyp, Dachneigung und Ausrichtung ab. Eine komplette Deckung erfordert jedoch oft große Flächen und Speicher.

Die durchschnittliche jährliche Bedarfsdeckung liegt bei ca. 60% für Warmwasser und 20-30% für Heizungsunterstützung. Die Kombination senkt Heizkosten, Emissionen und entlastet die Gasheizung, die länger hält. Die Kosten für eine solche Anlage belaufen sich auf 7.000 bis 10.000 Euro plus Montage, Wartung und Versicherung. Förderungen wie BAFA-Zuschüsse, KfW-Kredite oder Steuerboni können die Kosten reduzieren. Fachbetriebe beraten individuell bei der Auswahl der richtigen Förderung.

Umrüstung auf „Grünen Wasserstoff“

Grüner Wasserstoff wird durch die Elektrolyse von Wasser hergestellt. Dafür wird Strom aus erneuerbaren Energiequellen verwendet. Grüner Wasserstoff ist deshalb CO2-frei.

Bei der Umrüstung auf grünen Wasserstoff für die Vorgaben nach dem Gebäudeenergiegesetz müssen mehrere wichtige Punkte berücksichtigt werden: Die Gasheizung muss eine Gasbrennwertheizung und „H2-ready“ sein (bereit für den Betrieb mit einem Erdgasgemisch von bis zu 30% Wasserstoff oder mehr). In unserem Artikel „Neue Wärme“ finden Sie eine Liste mit bereits vorhandenen Angeboten an H2-ready-Lösungen.

Gas-Voll-Brennwertkessel gelten seit dem Beginn der 1990er-Jahre als modernste Form der Gasheizungstechnik. Wie Niedertemperaturkessel passen sie die Betriebstemperatur an die Außentemperatur an. Darüber hinaus wird der entstehende Wasserdampf nicht ungenutzt abgegeben, sondern aktiv zum Heizen genutzt.

Ob ein Brennwertkessel „H2-ready“ oder welcher Wasserstoffanteil maximal möglich ist, kann beim Hersteller erfragt werden. Moderne „H2-Ready“-Gasheizungen erlauben allerdings lediglich eine Wasserstoff-Beimischung bis zu 30 Prozent. Hier könnten Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer wegen der 65-Prozent-EE-Vorgabe Probleme bekommen. Darüber hinaus ist noch nicht klar, ob die kommunale Wärmeplanung eine Versorgung mit bezahlbaren, allgemein zugänglichen grünen Wasserstoff über ein nicht-fossiles Versorgungsnetz vorsieht. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die Entwicklung der Gesetzeslage beim GEG und der Wärmeplanung vor Ort sowie den aktuellen Stand im Bereich der H2-ready-Technologie im Auge behalten.

#LetsGoZero – Das Magazin für Wärme und Energieeffizienz von goldgas hält Sie über die neuesten gesetzlichen und technischen Möglichkeiten auf dem Weg zur Klimaneutralität auf dem Laufenden. Wir helfen Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen, um Ihre wirtschaftlichen Interessen mit dem Gebäudeenergiegesetz und dem notwendigen Schutz des Klimas in Einklang bringen zu können.