Über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gibt es nicht wenige Missverständnisse. Viele Irrtümer haben ihren Ursprung darin, dass zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher nicht über den neuesten Stand des GEG informiert sind. Dies ist kein Wunder, denn das Gesetzeswerk ist seit dem Inkrafttreten im November 2020 noch „Work in Progress“. Hier sind einige Informationen zum besseren Verständnis.
Worauf baut das Gebäudeenergiegesetz auf?
Das GEG wurde ursprünglich von der großen Koalition beschlossen und baut auf Vorgängern auf, die bis in die 1970er-Jahre zurückreichen. Also in eine Zeit, in der die Erkenntnis reifte, dass die fossilen Energieressourcen endlich sind und Umweltschutz eine notwendige Investition in die Zukunft ist. Das GEG bündelt damit viele wichtige Erkenntnisse und Erfahrungen.
Das GEG fasst einzelne, ehemalige Gesetze zusammen. Ein Baustein ist das Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (EnEG) mit Bestimmungen zur Vermeidung von Energieverlusten beim Heizen und Kühlen. Das Gesetz hat seinen Ursprung in der ersten Ölkrise 1976.
Ebenfalls durch das GEG-Gesetz abgelöst wurde die Energieeinsparverordnung (EnEV), die unter anderem Bauherren zu energieeffizientem Bauen anhielt. Als Instrument der deutschen Energie- und Klimaschutzpolitik sollte die EnEV dazu beitragen, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Sie wurde im November 2020 durch das GEG mit neuen Zielen wie Klimaneutralität bis 2045 ersetzt.
Auch das Erneuerbare Energien Wärme Gesetz (EEWärmeG) mündete 2020 in das GEG. Das EEWärmeG schrieb seit 2009 erstmals eine Pflicht zur Verwendung von Erneuerbaren energien bei Neubauten fest.
Bündelung von Energien für den Klimaschutz: Woraus das GEG entstanden ist
Bei allen kontroversen Diskussionen um das neue Gesetz gibt es einen breiten grundsätzlichen Konsens darüber, dass Heizen nicht länger auf Kosten der Umwelt und des Klimas gehen kann und soll. Weite Teile der Politik, Gesellschaft und Wirtschaft sind sich einig, dass ein gutes Gesetz zur Umstellung auf klimaneutrale Heizformen im energieintensiven Gebäudebereich sinnvoll und notwendig ist. Für uns, unsere Kinder und unsere Enkel. Wir von goldgas bekennen uns mit unserer #LetsGoZero Mission zum Ziel der „Null“ bei den Emissionen von klimaschädlichen Umweltgasen. Und wollen auch beim Heizen mit sicheren, stabilen und kostengünstigen Lösungen beitragen.
Häufige Fragen und Missverständnisse
Ohne auf die Einzelheiten des GEG einzugehen, gibt es doch immer wieder Fragen und Missverständnisse, die die Menschen bewegen. Hier sind einige wichtige Themen.
Was bedeutet die 65 Prozent-Erneuerbare-Energien-Vorgabe?
Die zentrale Vorgabe, dass ab 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll (65-Prozent-EE-Vorgabe), zielt auf die schnelle Umsetzung der Energiewende bei der Gebäudewärme ab. Damit soll die Erreichung der Klimaziele für Deutschland ermöglicht und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern reduziert werden. Durch ein vorliegendes, noch nicht verabschiedetes Gesetz soll die Vorgabe im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankert werden. Der Gesetzentwurf vom 17.5.2023 erlaubt, dass diese Pflicht technologieneutral auf unterschiedlichen Wegen erreicht werden kann. Er ermöglicht auch beim Einbau von neuen Heizungen in bestehenden Gebäuden weiterhin die partielle Nutzung von fossilen Energien. Ab 2045 müssen alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien inklusive Grünem Gas (grünem Wasserstoff und Biogas) betrieben werden.
Ist die energetische Sanierung Pflicht?
Grundsätzlich bestehen für Mehrfamilienhäuser Austausch- und Nachrüstpflichten. Ein- und Zweifamilien-Häuser sind ausgenommen, wenn Eigentümer seit Februar 2002 selbst im Gebäude wohnen. Beim Kauf von Ein- und Zweifamilienhäusern müssen die bestehenden Pflichten innerhalb von 2 Jahren erfüllt werden. Hierzu gehört die Dämmung neuer Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen. Eine Dämmpflicht gibt es für alle obersten Geschossdecken, wobei alternativ auch das darüber liegende Dach gedämmt werden kann. Bei Holzbalkendecken genügt die Füllung der Hohlräume mit Dämmstoff. Bei einer freiwilligen Sanierung schreibt das Gebäudeenergiegesetz Mindeststandards vor. Diese gelten bei der Erneuerung des Fassadenputzes oder bei einem Austausch der Fenster – nicht jedoch bei einem Neuanstrich.
Heizungen, die vor dem 1991 eingebaut wurden, müssen ausgetauscht werden, wenn sie nicht auf Nieder- oder Brennwerttechnik basieren. Niedertemperaturkessel sind die Weiterentwicklung der alten Konstanttemperaturkessel. Sie können mit niedrigeren Temperaturen arbeiten als die alten Konstanttemperaturkessel. Je nach Regelung können sie ihre Kesseltemperaturen variabel oder gleitend an die Außentemperaturen anpassen und verbrauchen so weniger Energie.
Gas-Brennwertkessel sind die modernste Form der Gasheizung. Wie Niedertemperaturkesssel passen sie die Betriebstemperatur an die Außentemperatur an. Jedoch wird hier die Kondenswasserbildung nicht verhindert, sondern gefördert, um die die Kondensationswärme des Wasserdampfes aktiv zum Heizen zu nutzen.
Gibt der Energieausweis Auskunft, ob mein Haus das Gebäudeenergiegesetz erfüllt?
Diese oft falsche Annahme muss mit nein beantwortet werden. Der Ausweis bietet lediglich eine Momentaufnahme. Die GEG-Konformität Ihres Hauses kann nur durch Fachleute wie den Schornsteinfeger geprüft und bestätigt werden.
Nach dem aktuellen Stand ist vorgesehen, dass Gebäude der Energieklasse G und F bis 2030 mindestens auf den Stand der Klasse E gebracht werden. Die Effizienzklassen geben Auskunft über den Energieverbrauch/-bedarf in Kilowattstunden (kWh) je Quadratmeter im Jahr. Die Klassifizierung finden Sie auf dem Energieausweis, der bei Neubauten sowie Kauf oder Vermietung Pflicht ist. Wenn Sie keinen Energieausweis haben, können Sie sich über unseren #LetsGoZero Heiz-Check einen ersten Überblick über Ihre Energiesituation verschaffen.
Muss ich meine alte Heizung 2024 austauschen?
Nein. Die Pflicht zum Umstieg auf Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie ab dem 1. Januar 2024 gilt nur für den Einbau neuer Heizungen. Es gibt keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen. Sie können weiter genutzt werden. Wenn Heizungen kaputt gehen, können die Heizungen repariert werden. Wenn diese nicht mehr zu reparieren ist, gelten Übergangsfristen für den Einbau einer Heizung mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie.. Zudem sind Ausnahmen vorgesehen, die eine sozial verträgliche Umsetzung der Maßnahmen möglich machen soll.
Erst ab 2045 dürfen Heizungen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden (Grünes Gas fällt also nicht unter das Verbot). In unserem GEG-Update können Sie sich über die aktuellen Änderungen im Gebäudeenergiegesetz informieren.
goldgas setzt sich für eine schnelle Umsetzung des Gebäudeenergiegesetz ein. Gemeinsam mit unserer Muttergesellschaft machen wir uns dafür stark, dass Sie auch ab 2024 sicher und preisgünstig mit klimafreundlichem mit Grünem Gas versorgt werden können. Der Weg zur Klimaneutralität über das GEG wird nicht einfach. Aber wir werden ihn gemeinsam mit unseren Kundinnen und Kunden gehen.
Sie möchten mehr über Grünes Gas erfahren? Lesen Sie unsere Artikel zur Zukunftsperspektive von Biogas.