Am 7. Dezember 2023 haben sich die Unterhändler des EU-Parlaments und der EU-Staaten auf einen Kompromiss bei den neuen Energievorgaben im Gebäudesektor geeinigt. Die EU-Gebäuderichtlinie sieht nun keine EU-Sanierungspflicht für Wohngebäuden mehr vor. Was bedeutet dies für Eigentümer von unsanierten Altbauten?
Das am 8. September vom Bundestag verabschiedete neue Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz) hat am 29. September die letzte Hürde im Bundesrat überwunden. Das Gesetzeswerk kann nun – nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten – am 1. Januar in Kraft treten.
Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird festgeschrieben, dass bis spätestens 2045 alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland entfällt auf das Heizen und die Warmwasserversorgung.
Über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gibt es nicht wenige Missverständnisse. Viele Irrtümer haben ihren Ursprung darin, dass zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher nicht über den neuesten Stand des GEG informiert sind.